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Hyper-V Replica: Wie lizenziert man das?

von veröffentlicht am12. Mai 2014, 06:12 Uhr Kurzlink und Zitatlink einblenden
Kategorie Kategorie: Virtualisierung, Windows Server 2012 R2   Translate with Google Translate Translate EN   Die angezeigte Seite drucken

imageSeit Windows Server 2012 beherrscht Hyper-V auch eine asynchrone Replikation virtueller Maschinen. Damit lassen sich kostengünstige Disaster-Recovery-Lösungen über mehrere Standorte aufbauen. Die Funktion eignet sich (längst) nicht für alle Server-Applikationen, kann aber durchaus für so manchen wichtigen Server als zusätzliche Absicherung dienen.

Damit stellt sich aber die Frage nach der Lizenzierung: Was braucht man denn an Lizenzen, um Hyper-V Replica einsetzen zu dürfen?

Tatsächlich ist dieser Teil des Szenarios nicht ganz einfach. Natürlich müssen auf dem “Haupt-Hostserver”, wo die VMs im Normalbetrieb aktiv laufen, die nötigen Windows-Lizenzen vorliegen. Auch auf dem “Ziel-Hostserver”, der die Replikation empfängt und die VMs im Normalbetrieb abgeschaltet speichert, ist die Lizenzfrage aber zu beantworten. In Kurzfassung gibt es dazu zwei Möglichkeiten:

Im Fall von Hyper-V Replica ist der Ziel-Host, auf den die VMs für Zwecke des Disaster Recovery repliziert werden, dann richtig lizenziert, wenn entweder

  1. die Windows-Server-Lizenzen auf dem Quell-Host sowie die zugehörigen CALs* über aktive Software Assurance verfügen (in diesem Fall ist keine Windows-Server-Lizenz für den Ziel-Host nötig) ODER
  2. auf dem Ziel-Host ausreichende Windows-Lizenzen (Datacenter oder mehrere Standard-Lizenzen) vorhanden sind, um alle VMs zu betreiben (in diesem Fall ist keine Software Assurance nötig)

Im Fall von 1. darf der Ziel-Host keine produktiven Aufgaben übernehmen, sondern dient nur als Replikationsziel sowie zeitlich begrenzt für das Disaster Recovery.

* Die SA muss hierbei die Windows-Serverlizenzen selbst, alle zugehörigen CALs, externen Connector-Lizenzen und Server-Management-Lizenzen umfassen.

Im Fall von 2. darf der Ziel-Host produktive Aufgaben (z.B. weitere aktive VMs) ausführen, solange die zugewiesenen Lizenzen ausreichen.

In beiden Fällen kann allerdings Software Assurance für die Server-Applikationen nötig sein (z.B. SQL Server, Exchange Server), damit auch diese den Host “wechseln” dürfen.

Nähere Details gibt es hier:

[Comparing Hyper-V to vSphere: licensing hosts for disaster recovery | UP2V]
http://up2v.nl/2014/05/05/comparing-hyper-v-to-vsphere-licensing-hosts-for-disaster-recovery/

[Wiederherstellungsrechte bei Notfällen (Disaster Recovery Rights) – .: Daniel Melanchthon :. – Site Home – TechNet Blogs]
http://blogs.technet.com/b/dmelanchthon/archive/2014/02/11/wiederherstellungsrechte-bei-notfaellen-disaster-recovery-rights.aspx

Achtung: Diese Informationen sind nicht rechtsverbindlich und stellen weder eine Lizenz- noch eine Rechtsberatung dar. Sie dienen nur der Illustration.

Vielen Dank an Daniel Melanchthon.

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