Man darf sich erinnert fühlen an die plötzliche „Aktivierung“ der DSGVO vor 7 Jahren: mit 2 Jahren Vorlauf werden Regeln plötzlich verbindlich. Im Februar 2025 sind das einige Bestimmungen des EU AI Act (mit nur einem halben Jahr Vorlauf). Diese gelten für „Anbieter und Betreiber von KI-Systemen“. Viele Unternehmen werden sich da vielleicht nicht direkt angesprochen fühlen, aber nach allgemeiner Lesart auch von IHKen und Arbeitnehmervereinen betreffen die Bestimmungen etwa zur AI Literacy alle Organisationen, in denen KI zum Einsatz kommt.
Was bedeutet das in der Praxis? Wenn KI-Systeme wie ChatGPT, Copilot (egal welcher) und andere im Arbeitskontext verfügbar sind, ist das Unternehmen verpflichtet, Nutzenden mindestens eine Grundlagenschulung einschließlich technischer, rechtlicher und ethischer Aspekte angedeihen zu lassen. Zwar gibt es noch keine Struktur, die die Einhaltung kontrolliert und ggf. sanktioniert. Abgesehen von der rechtlichen Vorgabe sind die vorgesehenen Maßnahmen aber in jedem Fall sowieso sinnvoll.
Da Microsoft ja nun den M365 Copilot Chat in alle Teams Clients spült, steht ohne weitere Regelungen potenziell allen Mitarbeitenden in Unternehmen mit M365 E3/E5 Lizenz ein KI-System „offiziell“ zur Verfügung. Was also ist zu tun?
Aus meiner Sicht mal mindestens eine Grundbesohlung in Form einer verpflichtenden Schulung vergleichbar einer Arbeitsschutz- oder Informationssicherheitsunterweisung; fester Bestandteil des Onboardings und für bestehende Mitarbeitende eine Pflichtveranstaltung, deren Teilnahme bestätigt werden muss. Inhalte sollten unter anderem sein:
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Grundlagen zu KI allgemein
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Grundlagen Generativer KI
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Grundlagen und Funktionsweisen von Sprachmodellen
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Grundlagen wissensbasierter KI
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Grundzüge des EU AI Act
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Aktueller Stand bzgl. Urheberrecht und Nutzungsrechten
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Hinweis auf DSGVO und die Verarbeitung personenbezogener Daten im KI-Prozess
http://faq-o-matic.net/?p=8954